Bayerische Bauordnung 130. Ergänzungslieferung
Rechtsstand: Juli 2018
Zur Ergänzungslieferung
Die 130. Ergänzungslieferung mit Stand September 2018 enthält die Einarbeitung großer Teile der Novelle der Bayerischen Bauordnung, die am 1. September 2018 in Kraft tritt. Folgende Artikel werden bereits kommentiert sein: Art. 29. Decken; Art. 33. Notwendige Treppenräume, Ausgänge; Art. 50. Bauherr; Art. 52. Unternehmer; Art. 55. Grundsatz; Art. 57. Verfahrensfreie Vorhaben, Beseitigung von Anlagen; Art. 58. Genehmigungsfreistellung; Art. 59. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Art. 68. Baugenehmigung und Baubeginn; Art. 75. Einstellung von Arbeiten; Art. 77. Bauüberwachung.
Zielgruppe
Für Bauaufsichtsbehörden, Rechtsanwälte, Richter, Unternehmer, Bauherren, Verbände, Bau- und Wohnungsbaugesellschaften, Architekten.