Berliner Kommentar zum Energierecht, Band 6
EEG - Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 und WindSeeG - Windenergie-auf-See-Gesetz
Franz-Jürgen Säcker
Der Kommentar behandelt das durch die Gesetzgebung des Jahres 2016 und den europäischen Energierechtsrahmen in vieler Hinsicht umgestaltete neue Energierecht. Angesichts der erneut gesteigerten Komplexität des Energierechts lässt sich die Stofffülle nur mit Hilfe eines sechsbändigen Großkommentars angemessen bewältigen, um dem Nutzer des Kommentars einen vollständigen, präzisen und verlässlichen Überblick über die aktuellen Rechtsfragen anhand der Verwaltungspraxis, der Rechtsprechung und der Literatur zu geben. Die Kommentierungen sind von Wissenschaftlern und Praktikern aus Behörden, Unternehmen und Rechtsanwaltskanzleien unter der Leitung von Professor Säcker erarbeitet worden. Das Gesamtwerk wird im Jahr 2017 vorliegen.
Während beim Energierecht vor 1998 das Ziel der Energieversorgungssicherheit mittels geschlossener Versorgungsgebiete und eines regionalen Verbunds von Erzeugung und Last absolute Priorität hatte, ist das neue Energierecht nicht nur dem Ziel der Versorgungssicherheit, sondern in gleicher Intensität auch dem Ziel des besseren Klimaschutzes durch CO2-Reduktion und der Bezahlbarkeit der Energie verpflichtet.
Als Mittel zur Preisdämpfung hat das Energierecht die wettbewerbliche Marktöffnung durch Einführung einer Diskriminierungen verhindernden Zugangs- und Preisregulierung zum Ziel. Das ökologische Ziel, die Welt durch Klimaschutz lebenswert zu erhalten, ist erst in den letzten zehn Jahren in den Mittelpunkt des Energierechts getreten und relativiert die Erreichung der beiden anderen Ziele angesichts der hohen damit verbundenen Kosten, die von den Stromverbrauchern über die EEG-Umlage aufgebracht werden müssen. Ergänzend zur Selbstregulierung des Stromverbrauchs durch die Nutzer treten als neue Instrumente kapazitätsvorsorgende Maßnahmen und die Steuerung der Nachfrage durch Abschaltregelungen, um in Zeiten reduzierter Erzeugung erneuerbarer Energien die Versorgungssicherheit im Kern sicherzustellen.
Diese tripolare Zielsetzung des modernen Energierechts mit der zwangsläufigen wechselseitigen Abschwächung der drei Einzelziele gibt den zwei weiteren ergänzenden Zielsetzungen des Energierechts (vgl. § 1 EnWG) nur instrumentellen Charakter. Energie muss möglichst effizient eingesetzt werden, um das Klima- und das Preisziel zu erreichen, und es bedarf zum Schutz des Verbrauchers eines verstärkten sektorspezifischen Verbraucherschutzrechts.
Die 4. Auflage in 6 Bänden wird wie die Vorauflagen von Professor Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker herausgegeben. Die einzelnen Vorschriften werden zusammen mit mehr als 50 Spezialisten aus Wissenschaft und Praxis umfassend und praxisnah erläutert.
Band 6 kommentiert darin das Recht der erneuerbaren Energien (EEG 2017) nach seiner grundlegenden Umgestaltung sowie das Windenergie-auf-See-Gesetz.