Beschäftigtendatenschutz bei der Verhinderung und Aufdeckung von Straftaten
Eine Untersuchung des geltenden Rechts und der Gesetzesentwürfe der Bundesregierung, von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD
Sven Lohse
Die Diskussion über einen zeitgemäßen Beschäftigtendatenschutz ist von verschiedenen „Datenschutzskandalen“ der letzten Jahre geprägt. Im Mittelpunkt standen die Videoüberwachung und das Datenscreening. Der Blick für einen in sich stimmigen Schutz von Beschäftigtendaten ging darüber vielfach verloren. In dem Werk befasst sich der Autor mit der Frage, welche Maßnahmen der Arbeitgeber ergreifen darf, um Straftaten in seinem Unternehmen zu verhindern und aufzudecken. Die Besonderheit des Werkes liegt darin, dass der Autor sich nicht auf eine Maßnahme beschränkt, sondern sich umfassend mit allen denkbaren Maßnahmen auseinandersetzt. Dabei berücksichtigt er nicht nur die aktuelle Rechtslage; er bezieht die Gesetzesentwürfe der Bundesregierung, der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen ein. So beleuchtet er neben den verschiedenen Einzelmaßnahmen (Videoüberwachung, Telekommunikationsüberwachung, Datenscreening, Tor- und Taschenkontrolle, Whistleblowing) auch die Systematik des Beschäftigtendatenschutzes. Es wird unter anderem den Fragen nachgegangen, in welchem Verhältnis das BDSG zum TKG steht, wie sich die Vorschriften des ersten Abschnitts des BDSG zu den Sondervorschriften des Beschäftigtendatenschutzes verhalten und welche Systematik die einzelnen Gesetzesentwürfe aufweisen. Darüber hinaus widmet sich der Autor der bis heute wenig beachteten Frage, welchen Abwägungsmaßstab das BDSG und die oben genannten Gesetzesentwürfe bei der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung statuieren. Obgleich es zurzeit so aussieht, als ob eigenständige Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz in weite Ferne gerückt sind, bietet das Werk wichtige Impulse für die kommende Diskussion. Der Gesetzgeber wird auf die bereits bestehenden Gesetzesentwürfe zurückgreifen, wenn er einen neuen Anlauf unternimmt den Beschäftigtendatenschutz umfassend zu regeln. Daher hat das Buch nicht an Aktualität verloren.