Bestechlichkeit und Bestechung im sportlichen Wettbewerb als eigenständiges Strafdelikt
de lege lata, de lege ferenda
Tina Heilemann
Korruption im Sport zählt zu den brisantesten sportrechtlichen und sportpolitischen Themen. Der Sport gerät dadurch in eine Glaubwürdigkeitskrise. Seit dem im Fall 'Hoyzer' ergangenen Urteil des BGH glaubt die Öffentlichkeit, dass der Sportbetrug strafbar sei, und unterliegt dabei einem Irrtum: Strafbar nach § 263 StGB ist der Wettbetrug, nicht aber der Sportbetrug. Der Betrugstatbestand schützt lediglich das Vermögen des Wettveranstalters, nicht aber die Belange des Sports. Die Autorin untersucht, ob die Handlungen, die als Korruption im Sport wahrgenommen werden, auch im Strafgesetzbuch abgebildet sind. Sie zeigt auf, welche Strafbarkeitslücken es gibt, und prüft, ob in diesen Fällen die Kodifizierung eines sportspezifischen Straftatbestands den Sport aus seiner Glaubwürdigkeitskrise führen kann. Im Ergebnis spricht sie sich für einen neuen Straftatbestand aus und entwirft dazu einen eigenen Gesetzesvorschlag im Rahmen der Wettbewerbsstraftaten.