Betäubungsmittelgesetz
Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung, Arzneimittelgesetz, Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, Anti-Doping-Gesetz, Grundstoffüberwachungsgesetz
Jochen Fabricius, Harald Hans Körner, Jörn Patzak, Mathias Volkmer
Zum Werk
Dieses Standardwerk zum Betäubungsmittelrecht erfüllt alle
Bedürfnisse des mit der Materie befassten Praktikers.
Ausführliche Gliederungen, Register und Literaturverzeichnisse sowie der Abdruck aller praxisrelevanten nationalen und internationalen Rechtsquellen erhöhen den Praxisnutzen dieses Kommentars.
Vorteile auf einen Blickneue, übersichtliche Strukturmit Kommentierung des AMG und GÜG, NpSG, BtMVV, AntiDopGviele Informationen über das Juristische hinaus, etwa zu medizinischen, chemischen und pharmakologischen Fragen
Zur Neuauflage
Die Neuauflage verarbeitet alle Gesetzesänderungen bis Mitte 2021.Die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Betäubungsmittelstrafrecht sowie zu den strafrechtlichen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes ist vollständig ausgewertet.Änderungen des BtMG durch das Digitale-Versorgungund-Pflege-ModernisierungsG vom 3.6.2021, die 32. VO zur Änd. betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften vom 18.5.2021, die 21. VO zur Änd. von Anlagen des BetäubungsmittelG vom 14.1.2021 und das 60. G zur Änd. des Strafgesetzbuches vom 30.11.2021 uvm.Änderungen des GÜG durch das Gesetz zur Neustrukturierung des ZollfahndungsdienstG vom 30.3.2021´sowie die 11. ZuständigkeitsanpassungsVO vom 19.6.2020 uvm.Änderungen des NpSG durch die VO zur Änd. der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes vom 3.7.2020 sowie die 11. ZuständigkeitsanpassungsVO vom 19.6.2020 uvm.Änderungen des Anti-Doping-Gesetz durch die 4. VO zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht geringen Menge vom 3.7.2021, die 11. ZuständigkeitsanpassungsVO vom 19.6.2021 sowie das Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2016/680 im Strafverfahren vom 20.11.2019 uvm.Änderungen des AMG durch das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-G vom 3.6.2021, das Gesetz zur Änd. des Medizinprodukterecht-DurchführungsG und weiterer Gesetze vom 12.5.2021 sowie das 3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18.11.2020.
Zielgruppe
Für Strafrichterschaft, Staatsanwaltschaft, Kriminalbeamte, Strafverteidigung, Bewährungshilfe, Mitarbeitende im Strafvollzug, therapeutische Einrichtungen und Beratungsstellen, Sozialbehörden, Ärzteschaft, Apothekerinnen und Apotheker.