Betriebsunterbrechungsversicherung
Allgemeine Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungsbedingungen
Rocco Jula
Zum Werk
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine Versicherung gegen Vertragsausfälle wegen durch bestimmte Gefahren (vor allem Brand, Blitzschlag, Explosion) verursachte Sachschäden, die zur Unterbrechung eines Betriebs führen.
Der neue Kommentar stellt eine Pionierleistung dar, da die in der Praxis äußerst bedeutsame Betriebsunterbrechungsversicherung bisher noch nie umfassend erläutert wurde und kaum Gegenstand juristischer Betrachtung im Schrifttum geworden ist. Das Werk behandelt – mit Ausnahme der technischen Betriebsunterbrechungsversicherungen – alle relevanten Musterbedingungen des GDV, einschließlich der Klauseln.
Berücksichtigt wird auch die Betriebsschließungsversicherung, die Ertragsausfälle infolge einer behördlichen Betriebsschließung wegen der Gefahr von Infektionskrankheiten (Seuchen) umfasst. Diese Versicherungsform, die insbesondere von medizinischen Einrichtungen, Lebensmittelherstellern, Gastronomiebetrieben und Eventveranstaltern abgeschlossen wird, hat während der COVID-19-Pandemie größere Bedeutung erlangt.
Aus dem InhaltAllgemeine Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungs-Bedingungen (FBUB)BetriebsschließungsversicherungZusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungs-Versicherung (ZKBU)Sonderbedingungen für die Mittlere Feuer- Betriebsunterbrechungs-Versicherung (MFBU)Allgemeine Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung [Extended-Coverage-Deckung] (ECBUB) -AuszugAllgemeine Bedingungen für die Mietverlustversicherung (ABM) – AuszugKlauseln für die Betriebsunterbrechungs-Versicherung (SK BU) – Auszug
Vorteile auf einen Blickeinziger selbstständiger Kommentar zum ThemaBerücksichtigung aller einschlägigen VersicherungsbedingungenBerücksichtigung der in der Praxis bedeutsamen Betriebsschließungsversicherung.
Zielgruppe
Für versicherungsnehmende Wirtschaft, Sachverständige, Versicherungsunternehmen, Rechtsanwaltschaft, Gerichte.