Bindung und Durchsetzung der gerichtlichen Entscheidungen in der EU
Christian Thewes
In dieser Studie werden einige Probleme des europäischen Prozessrechts behandelt. Die Arbeit gliedert sich in vier Teile, wovon sich die ersten beiden allgemein mit dem europäischen Gerichts- und Rechtsschutzsystem beschäftigen. Die kurze Darstellung der unterschiedlichen Klage- und Verfahrensarten soll deren systematische Einordnung innerhalb des Gefüges des europäischen Rechtsschutzsystems aufzeigen. Außerdem wird auf ihre allgemeine Bedeutung im Rahmen der Gemeinschaftsrechtsordnung, den Verfahrensgang und die Art der abschließenden gerichtlichen Entscheidung eingegangen. Im dritten Teil wird untersucht, welche Bindungswirkungen von den gerichtlichen Entscheidungen in den wichtigsten Klage- und Verfahrensarten des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) ausgehen. Insbesondere wird dargelegt, welcher Personenkreis von der jeweiligen Entscheidung betroffen ist und in welchem Umfang eine Bindung an die Entscheidungen besteht. Im letzten Teil der Studie wird dann der Frage nachgegangen, welche Möglichkeiten das Europarecht zur Verfügung stellt, um die gerichtlichen Entscheidungen in der Europäischen Union durchzusetzen. Schwerpunkt ist dabei die Auseinandersetzung mit der Frage, ob Leistungsurteile des Europäischen Gerichtshofs, die gegenüber Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergangen sind, auch zwangsweise durchgesetzt werden können. In diesem Zusammenhang werden auch Probleme angesprochen, die sich bei der Durchsetzung von Leistungsurteilen des Europäischen Gerichtshofs gegenüber der Bundesrepublik Deutschland ergeben können. In der Studie wurden die Änderungen, die sich aufgrund des Inkrafttretens des Vertrages von Nizza in Bezug auf das europäische Gerichts- und Rechtsschutzsystem ergeben haben, berücksichtigt.