Bindungswirkungen von Entscheidungen nach Art. 249 EG im Vergleich zu denen von Verwaltungsakten nach deutschem Recht.
Daniela Schroeder
Daniela Schroeder befasst sich rechtsvergleichend mit der im Rechtsstaatsprinzip zu verortenden Problematik der Bindungswirkungen von Entscheidungen nach Art. 249 Abs. 4 EG und Verwaltungsakten nach deutschem Recht. Untersucht wird die Frage des Bestehens von Aufhebungsverboten, d. h. der Bindungswirkungen, die die Bindung an den Bestand eines Rechtsaktes zum Gegenstand haben, gegenüber den Entscheidungsträgern, die nach dem Gemeinschaftsrecht bzw. dem deutschen Recht für die Aufhebung einer Entscheidung bzw. eines Verwaltungsaktes zuständig sind. Die Autorin untersucht ferner das Bestehen und den Umfang von Abweichungsverboten, d. h. der Bindungswirkungen, die die Bindung an den Inhalt eines Hoheitsaktes zum Gegenstand haben, gegenüber dem erlassenden Entscheidungsträger als dem Urheber des erlassenen Rechtsaktes sowie gegenüber den anderen Entscheidungsträgern.
Der Rechtsvergleich verdeutlicht, dass das Gemeinschaftsrecht und das deutsche Recht für die Bindungsproblematik weitgehend gleichwertige, vielfach sogar entsprechende Lösungen bereitstellen, die überwiegend dazu bestimmt sind, Rechtssicherheit sowie auch Vertrauensschutz zu gewährleisten.