Bioinformationsrecht
Zur Persönlichkeitsentfaltung des Menschen in technisierter Verfassung
Malte-Christian Gruber
Bio- und Informationstechnologien generieren ständig neue, bislang kaum für möglich gehaltene Verbindungen zwischen Technischem und Lebendigem. Im Recht werfen diese technisch-lebendigen Assoziationen grundsätzliche Fragen auf, wenn es beispielsweise darum geht, welche Persönlichkeits- oder Eigentumsrechte an extrakorporal gelagerten Körpersubstanzen oder auch an genetischer Information bestehen. Ebenso ist eine Antwort darauf zu finden, welche Bedeutung neuronalen Daten für den Beweis psychischer Schädigungen im Schmerzensgeldprozess zukommt. Und nicht zuletzt erhebt sich die Rechtsfrage, ob der Eingriff in ein informationstechnisches System als persönlichkeitsverletzend gelten darf, weil dieses womöglich wie ein ausgelagerter Körperteil zu behandeln ist. Malte Gruber untersucht, wie sich diese Problemstellungen auf die privatrechtlichen Deutungen von Person, Sache und Rechtsverhältnis auswirken und dabei ein technologieübergreifendes Recht formieren: Bioinformationsrecht handelt von der engen Verknüpfung informationstechnisch-artifizieller und körperlich-lebendiger Prozesse, in denen sich die Persönlichkeit des Menschen in technisierter Verfassung entfaltet.