Bundesarchivgesetz
Handkommentar
Christoph J. Partsch
Archivgesetze regeln die Anbietungspflicht staatlicher Unterlagen an öffentliche Archive, den Bewertungsauftrag der Archive und die Nutzung von Archivgut durch die Allgemeinheit.
Der Handkommentar zum Bundesarchivgesetz
erklärt exakt, wer welche Unterlagen von welchem Archiv erhalten kann und hat eine Informationslücke an der Schnittmenge von Informationsfreiheitsrechten, Daten- und Geheimhaltungsschutz geschlossen.
Die aktuelle Neuauflage
vertieft diese Konzeption und berücksichtigt bereits die Reform zur Eingliederung des Stasi-Unterlagen-Archivs in die Zuständigkeit des Bundesarchivs.
Die Vorteile auf einen Blick
Beantwortet die Fragen zum individuellen Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen
Erklärt den Nutzungszugang zu den Archiven
Geht dabei auf die fortschreitende Digitalisierung des Archivwesens ein
Stellt das Verhältnis zu anderen Informationszugangsrechten dar
Kommentiert bereits die Eingliederung des Stasi-Unterlagen-Archivs
Besonders praxisnah
Die Landesarchivgesetze, Verwaltungsregelungen, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz oder die Verschlusssachenanweisung sind mitbehandelt.
Die Autoren
Dr. Sven Berger, Referatsleiter im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Berlin | Dr. Norman Koschmieder, Rechtsanwalt, Berlin/Düsseldorf | Axel Mütze, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Berlin | Dr. Christoph J. Partsch, LL.M. (Duke), Rechtsanwalt, Berlin