Bundespersonalvertretungsrecht
Praxiskommentar zum BPersVG mit Sonderteil Soldatenvertretung
Andreas Gronimus
Personalvertretungsrecht für die Praxis
Die betriebliche Vertretung im öffentlichen Dienst des Bundes erfolgt durch Personalvertretungen und auf Grundlage des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG). Die gesetzlichen Regelungen müssen von allen Beteiligten respektiert und umgesetzt werden. Nur so kann das innere Gefüge gestärkt und das „Betriebsklima“ durch aktive Einbindung der Bediensteten verbessert werden.
Die aktuelle Auflage dieses Standardwerkes (bis zur 8. Auflage bekannt als „Die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen“) beinhaltet eine aktuelle Kommentierung des novellierten Bundespersonalvertretungsgesetzes sowie zahlreiche Nebengesetze. Hinzu kommt ein Sonderteil über Personalvertretungen, die auch Soldatinnen und Soldaten vertreten (vor allem in der Bundeswehr, im Bundesnachrichtendienst sowie im Auswärtigen Dienst).
Dieser Praxiskommentar Bundespersonalvertretungsrecht ist damit für Personalratsmitglieder aus den Reihen der Arbeitnehmer und Beamten sowie Soldaten ein ideales Nachschlagewerk. Gleiches gilt für Dienststellenleitungen und weitere in Leitungsfunktion Tätige.
Kommentierung des novellierten BPersVG 2021
Rechtsverordnungen zum BPersVG
Relevante Auszüge aus Nebengesetzen zum BPersVG
Erläuterung zu den Gruppenrechten der Soldaten in der Personalvertretung
Soldatenbeteiligungsgesetz mit Durchführungsverordnungen
Beispiel einer Geschäftsordnung
Beispiel einer Rahmendienstvereinbarung zur automatisierten Arbeitszeiterfassung
Ausführliches Stichwortverzeichnis
Praxisgerechte Kommentierung mit aktueller Rechtsprechung
Übersichtliche Darstellung der Erläuterungen mit Zwischenüberschriften zum schnellen Nachschlagen