Chancengleicher Zugang zum digitalen Rundfunk
Die europäische und deutsche Gesetzgebung als Vorbild für eine neue Medienordnung der Republik Bulgarien
Evgeniya Palankova
Die Abschaltung des analogen Rundfunks naht. Es ist zu erwarten, dass das analoge Fernsehen in Deutschland frühzeitig schon bis 2009 eingestellt wird. Im Gegensatz zu Deutschland wird in Bulgarien voraussichtlich erst Mitte Juni 2008 die Einführung des digitalen Fernsehens starten. Es ist aber ein gemeinsames Datum für den „Analogen Switch-off“ im Rahmen der Europäischen Union vereinbart und zwar Ende 2012. Daher bietet diese Studie einen aktuellen Überblick auf die Entwicklung der europäischen Fernsehmärkte und insbesondere in Deutschland und Bulgarien. Mit der Einführung des digitalen Rundfunks, wird die Knappheit an Frequenzen im Rundfunkbereich gemildert. Gleichzeitig werden aber neue Zugangshürden für die Verbreitung des Rundfunks gestellt. Die Wertschöpfungskette des digitalen Fernsehens unterscheidet es grundlegend von seinem analogen Vorgänger. Sie erfordert die Erbringung von neuen zusätzlichen technischen und administrativen Dienstleistungen. Die Überwindung dieser „Gatekeeper“ dürfte der Kernpunkt der Medienregulierung in der Zukunft sein. Ziel dises Werkes ist zu untersuchen, ob der heute geltende deutsche Rechtsrahmen wirksam einen offenen Zugang zu diesen Techniken gewährleistet. Daher bietet das Werk einen Überblick auf den gesamten Regulierungsrahmen des digitalen Fernsehens. Der deutsche Gesetzgeber und die deutsche medienrechtliche Doktrin verfügen über einen großen Vorsprung im Vergleich zu der jungen Medienordnung der Republik Bulgarien. Sie ist erst nach der politischen Wende im Jahre 1989 entstanden. Gleichzeitig konnte sie sich auf keine rundfunkspezifische Jurisprudenz oder wissenschaftliche Leistungen stützen. Infolge dessen ist eine unvollständige Mediengesetzgebung entstanden. Die Studie enthält interessante Fakten, die die fehlerhaften Entwicklungen auf dem bulgarischen Rundfunkmarkt schildern. Die Unabhängigkeit der Aufsichtinstanzen wurde nicht durch geeignete gesetzliche Maßnahmen abgesichert. Die Staatsferne der öffentlich- rechtlichen Veranstalter sowie auch ihre Pluralismuspflege wurden nicht gewährleistet. Es existiert keine rundfunkspezifische vielfaltssichernde Konzentrationskontrolle, die das externe und interne Wachstum von Rundfunkunternehmen beschränken kann. Daher beweist das Buch die Dringlichkeit, den rechtswissenschaftlichen Vorsprung, die gesetzgeberischen Lösungen und die dabei gemachten Erfahrungen in anderen Ländern zu nutzen. Es wird die Eignung der deutschen Gesetzgebung als Vorbild für die neue Medienordnung der Republik Bulgarien hervorgehoben. Neben den allgemein zu lösenden Problemen des bulgarischen Mediengesetzes steht der Gesetzgeber aber auch vor der Herausforderung in den folgenden Monaten die ersten Schritte für die Einführung des digitalen Fernsehens zu machen. Er steckt aber noch in den Kinderschuhen. Das Buch enthält Vorschläge, wie der chancengleiche Zugang zum digitalen Rundfunk auch in Bulgarien durch gesetzliche Regeln gewährleistet werden kann. Insofern stellt das Buch die erste umfassendere wissenschaftliche Ausarbeitung der Rechtslage in Bulgarien im Hinblick auf das digitale Fernsehen dar. Es füllt eine Lücke in der Aufarbeitung der sich in Bulgarien in diesem Zusammenhang stellenden Rechtsfragen. Dies vor dem Hintergrund des deutschen und europäischen Rechts getan zu haben, ist ihr Verdienst.