Computerstrafrecht im Rechtsvergleich – Deutschland, Österreich, Schweiz.
Daniel Schuh
Daniel Schuh stellt die im Rahmen des 41. Strafrechtsänderungsgesetzes geänderten (§§ 202a, 303a und b) und neu eingefügten (§§ 202b und c) Vorschriften des deutschen Strafgesetzbuchs zur Bekämpfung der Computerkriminalität dar. Nach einer Erläuterung der Grundlagen für die Reform (Cybercrime Convention und EU-Rahmenbeschluss) erfolgt ein Vergleich unter anderem anhand ausgewählter Beispiele, wie Phishing und Hacking, mit den Vorschriften unserer Nachbarländer Österreich und der Schweiz.
Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die deutschen Normen die Vorgaben der Cybercrime Convention und des EU-Rahmenbeschlusses konsequent umsetzen, die Computerkriminalität effektiv bekämpfen und nur kleiner Anpassungen bedürfen. Die Regelungen im österreichischen und schweizerischen Strafgesetzbuch offenbaren hingegen Strafbarkeitslücken. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse unterbreitet der Autor letztlich Änderungsvorschläge für die deutschen Vorschriften.