Das behördliche Betriebsübergangsverlangen nach Art. 4 Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bei der Vergabe von Aufträgen im öffentlichen Personenverkehr
Steffen Jankowiak
Mit Art. 4 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 haben die öffentlichen Auftraggeber bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen im öffentlichen Personenverkehr die Möglichkeit, für die betroffenen Arbeitnehmer die Rechtsfolgen des Betriebsübergangs anzuordnen. Die Regelung hat nicht nur eine erhebliche sozial- und wirtschaftspolitische Dimension, sondern wirft auch eine Vielzahl an rechtlichen Zweifelsfragen auf. Die Arbeit beleuchtet die aus der Verordnung resultierenden Rechtsprobleme für das deutsche Arbeits- und Vergaberecht. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Umsetzbarkeit des behördlichen Betriebsübergangsverlangens in der Vergabepraxis.