Das Cistercienserkloster Marienstatt im Mittelalter
Urkundenregesten, Güterverzeichnisse und Nekrolog
Wolf-Heino Struck
„… Insbesondere die spätmittelalterliche Entwicklungsstufe der Grafschaft Sayn wird durch dieses Regestenwerk erhellt, noch schärfer und nuancierter als bisher lässt es den Einfluss des alten Kölner Erzbistums in den Regionen von Westerwald und Siegerland erkennbar werden. Ziel der Edition war eine idealtypische Wiederherstellung des Archivfonds, nicht die Herausgabe eines institutionellen Urkundenbuches. Struck legt einen scharfen Einschnitt der Stoffbegrenzung beim Stichjahr 1500. Hingewiesen sei auf die subtil erarbeitete Archivge-schichte (S. LIII—LXV) sowie auf die auch an anderen Stellen des einleitenden Kommentars eingestreuten Ausblicke auf die Geschichte des Klosters vom 16. bis 18. Jahrundert. Auch das dornenreiche Problem der Datierung nach dem Trierer Stil im rechtsrheinischen Gebiet wird (S. LXIX f.) erneut aufgegriffen.
Die Überlieferung des Klosters umfasst für die Spanne zwischen der Gründung 1215 und dem Stichjahr 1500 insgesamt 1409 Regesten in laufender Zählung, einen Nachtrag und als Nr. 1410 einen Nekrolog, der eigentlich nur eine wohl auf Grund älterer Vorlagen im 15. Jh. entstandene kalendarische Zusammenstellung der Wohltäter ist. Rund 100 Nummern sind nicht mehr im Original oder einer Abschrift vorhanden, sondern wurden vom Bearbeiter aus den Archivinventaren des 16. und 17. Jhs. erschlossen. Die Quellen stammen hauptsächlich aus der Kloster- und Ordensprovenienz. Unter den Ausstellern stehen die Grafen von Sayn und die Herren von Hachenburg seit der Gründungszeit an der Spitze zusammen mit den Erzbischöfen von Köln und Trier; der Niederadel des gesamten Westerwaldgebietes und seit dem späteren 14. Jh. auch das Bürgertum der mittel- und nieder¬rheinischen Städte treten im Laufe der Zeit immer stärker hinzu. Auch auf einen verhält¬nismäßig ansehnlichen Bestand an Papsturkunden ist hinzuweisen, während Kaiser und Könige demgegenüber nur relativ schwach vertreten sind. Chronologisch eingeordnet wurden Weistümer und Grenzbegehun-gen, die Einkunftsverzeichnisse der Klosterhöfe – aus deren Reihe nur auf die besonders wichtigen in Andernach, Koblenz und Metternich hingewiesen sei – sowie auch Wunderbe-richte als unmittelbare Zeugnisse des spätmittelalterlichen Frömmigkeitsstiles.
Über den landesgeschichtlichen Zweck hinaus bietet dieser Regestenband für die Sachfor-schung in fast allen Spezialdisziplinen der Geschichtswissenschaft begrüßenswerte Anregun-gen, zumal die ausgezeichnet gearbeiteten Register (Orts- und Personenregister, Sachre-gister und Glossar) bequem den Stoff des umfänglichen Werkes erschließen.“
(Aus der Rezension von Alois Gerlich in Nassauische Annalen 77, 1966, S. 344 f.)