Das «domicile»-Prinzip im englischen Internationalen Privatrecht und seine europäische Perspektive
Maike Kreitlow
Das englische Internationale Privatrecht bestimmt das Personalstatut nach demderPerson. Der Domizilbegriff stammt aus dem römischen Recht und erhielt seine nationale Ausprägung im englischen Trotz zahlreicher Reformbemühungen besteht das Prinzip seit seiner Entstehung nahezu unverändert und unkodifiziert fort. Im zusammenwachsenden Europa mehren sich die Berührungspunkte mit dem englischen Anknüpfungsmoment. Im Rahmen der Vereinheitlichung der europäischen Kollisionsrechte wirft die englische Spielart der Domizilanknüpfung – als Konkurrenzmodell zur Staatsangehörigkeitsanknüpfung der meisten kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen – die zentrale internationalprivatrechtliche Frage nach der bestmöglichen Verknüpfung von Person und Recht auf. Ziel dieser Arbeit ist es, ein besseres Verständnis der Systematik des Prinzipszu fördern, um die Anwendung der Regelnzu erleichtern und deren Bedeutung für die Entwicklung in Europa herauszustellen.