Das Erlangen von Beweisen in den USA zur Verwertung im deutschen Zivilprozeß
Andrea Küttler
Das Werk untersucht praktische sowie rechtliche Probleme des internationalen Zivilprozessrechts im Zusammenhang mit der Erlangung von Beweisen, die sich in den USA befinden. Halten sich Zeugen in den USA auf, die kein Interesse an einer Reise nach Deutschland zur gerichtlichen Aussage haben oder befinden sich Dokumente in den USA, an deren Übersendung nach Deutschland der Besitzer kein Interesse zeigt, stellt sich die Frage, wie die Prozesspartei an die für sie wichtigen Informationen gelangen kann. Im ersten Teil der Studie wird die Beweiserlangung über den Rechtshilfeweg, insbesondere nach dem Haager Beweisübereinkommen, dargestellt. Das deutsche Prozessgericht kann bei Konsuln, Beauftragten oder dem US-amerikanischen District Court beantragen, eine Beweisaufnahme in den USA durchführen zu lassen. Der District Court nimmt die Beweise dann regelmäßig nach US-amerikanischem Recht auf. Die Verfasserin beschäftigt sich eingehend mit den Mechanismen und Reibestellen beim Zusammenwirken der unterschiedlichen Beweisrechte. Ein wesentlicher Unterschied zwischen der Beweisaufnahme nach deutschem und der Beweisaufnahme nach US-amerikanischem Recht (im sogenannten Discoveryverfahren) ist insbesondere die geringere Beschränkung des Beweisthemas im US-amerikanischen Recht. Neben der Darstellung des Rechtshilfeverfahrens auf Antrag des deutschen Prozessgerichts zeigt die Autorin die Möglichkeiten und Vorzüge der unmittelbaren Beantragung von Rechtshilfe in den USA durch eine Partei des deutschen Zivilrechtsstreites auf. Im weiteren untersucht die Verfasserin die Zulässigkeit von Beweisaufnahmen durch das deutsche Zivilgericht vor Ort in den USA. Unter Berücksichtigung der liberalen Regelungen des US-amerikanischen internationalen Zivilprozessrechts und des Beweisunmittelbarkeitsgrundsatzes des deutschen Rechts hält die Verfasserin die Beweisaufnahme vor Ort für zulässig. Andrea Küttler beschäftigt sich darüber hinaus mit der Beschaffung, d.h. der Möglichkeit des Imports von Beweismitteln aus den USA. Untersucht werden dabei sowohl die Beweismittelbeschaffung durch Anordnungen des Prozessgerichts sowie die private Beweisbeschaffung. Die wesentlichen Ergebnisse der Studie werden in einer Übersicht über die Zulässigkeiten und Vorrangigkeiten der einzelnen Wege zur Beweiserlangung dargestellt.