Das Fernabsatzsystem
Martin Robert Loock
Der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen über eine Distanz wird als Fernabsatz bezeichnet. Diese Vertriebsform wird durch das Fernabsatzrecht (§§ 312b-312d, 312f BGB) geregelt. Die Arbeit behandelt Grundfragen des Fernabsatzrechts und die Auslegung des Begriffes des Fernabsatzsystems. Der zweigliedrige Begriff wird eingeführt und erläutert und die gewonnenen Ergebnisse auf die bekannten Vertriebssysteme angewandt. Es handelt sich insbesondere um die Vertriebssysteme Versandhandel, Telefonmarketing, Teleshopping, Electronic Commerce und Internetauktion. In Abgrenzung dazu werden die Vertriebssysteme beschrieben, in denen das Vorliegen eines Fernabsatzsystems abgelehnt wird und das Fernabsatzrecht keine Anwendung findet.