Das Gebot anderweitiger Beschäftigung im deutschen und französischen Kündigungsschutz.
Michael Janssen
Der Verfasser analysiert, welche Veränderungen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Wegfall der bisherigen Beschäftigung nach deutschem und französischem Recht anzubieten bzw. zu akzeptieren haben. Er stellt die Grundgedanken einer Fülle von Detailfragen gegenüber, welche sich trotz fundamentaler Unterschiede zwischen beiden Kündigungsschutzsystemen in sehr ähnlicher Weise stellen. In beiden Ländern hat die Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, daß der Arbeitgeber die Kündigung nur als letztes Mittel einsetzen darf. In Frankreich gilt dies zwar nicht für alle Kündigungsgründe. Auf der anderen Seite werden dort die konkreten Bemühungen des Arbeitgebers überprüft, und zwar sehr weitgehend auch konzernweit und im Ausland. Diese angesichts der zunehmenden internationalen Unternehmensverflechtung aktuelle grenzüberschreitende Dimension läßt sich nach Ansicht des Autors auf das deutsche Recht übertragen. Zusätzliche Aktualität gewinnt die Untersuchung durch die Berücksichtigung des im Jahre 2002 in Frankreich in Kraft getretenen »Gesetzes über soziale Modernisierung«.