Das Gesamtgrundpfandrecht in der Insolvenz
Unter besonderer Berücksichtigung seiner Entstehung
Steffen Furche
Wie verhält sich das Gesamtgrundpfandrecht in der Insolvenz des Sicherungsgebers? Diese Frage hat den Verfasser zu der vorliegenden Untersuchung veranlasst. Die Dissertation bewegt sich im Kreditsicherungs- und Insolvenzrecht. Das Gesamtgrundpfandrecht wird, nachdem seine Entstehungsdogmatik ergründet wird, in das insolvenzrechtliche Regelungsinstrumentarium eingefügt. Entstehung und Anfechtbarkeit des Gesamtgrundpfandrechtes werden analysiert, nachdem die Struktur und der Organismus dieses dinglichen Gesamtrechtes unter einbeziehender Betrachtung des Pendants im Bereich des Pfandrechtes untersucht werden.Eines der Kernstücke der Arbeit ist die Teleologie von § 1132 BGB und § 1222 BGB. Diese führt zurück auf den römisch-rechtlichen Grundsatz der Ungeteiltheit der Pfandhaftung – indivisa pignoris causa -. Mit Hilfe dieses Grundsatzes und der Strukturprinzipien und Grundsätze des Sachenrechtes werden die für die Rechtsentstehung eines Gesamtpfandrechtes erforderlichen Schlussfolgerungen gezogen und diese in das System von Verfügungs- und Erwerbsverbot nach §§ 81, 91 InsO sowie dasjenige der Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO eingereiht.