Das Internationale Militärtribunal von Nürnberg 1945/46
Die Reden der Hauptankläger. Neu gelesen und kommentiert
Lilia Antipow, Otto Böhm, Matthias Gemählich, Rainer Huhle, Nürnberger Menschenrechtszentrum
Erstmals in der Geschichte der Menschheit wurden in Nürnberg, der
früheren Stadt der Nazi-Reichsparteitage, Staatsführer für die von Ihnen
befohlenen Verbrechen persönlich zur Verantwortung gezogen. Die
Hauptankläger der vier Siegermächte hielten zu Beginn und am Ende
des Nürnberger Prozesses große, programmatische Reden, in denen sie
ihre rechtsphilosophischen Ansichten, ihre Sicht auf die Verbrechen des
Nationalsozialismus und ihre Visionen für ein internationales S trafrecht
für Verbrechen gegen den Frieden und gegen die Menschlichkeit
deutlich machten: Die dort geschaffenen »Nürnberger Prinzipien« stellen
einen Meilenstein zu einem internationalen Strafgerichtshof dar.
Die Hauptankläger der vier Siegermächte haben zu Beginn und am Ende des Nürnberger Prozesses große programmatische Reden gehalten, in denen sie ihre rechtsphilosophischen Ansichten, ihre Sicht auf die Verbrechen des Nationalsozialismus und ihre Zukunftsvisionen für ein internationales Strafrecht für Verbrechen gegen den Frieden und gegen die Menschheit deutlich machten.
Von diesen Reden ist diejenige des amerikanischen Anklägers Robert H. Jackson als einzige ins Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit gelangt.
Die Reden des britischen Anklägers Hartley Shawcross, der französischen Ankläger François de Menthon und Auguste Champetier de Ribes sowie des sowjetischen Anklägers R. A. Rudenko, sind hingegen so gut wie unbekannt geblieben.
Zu Unrecht, denn in ihnen finden sich ebenfalls Gedankengänge, die für den Umgang mit der NS-Vergangenheit in den jeweiligen Ländern und weltweit bedeutsam waren, aber auch zukunftsweisend für die nationale und internationale juristische Behandlung von Staatsverbrechen.
Von den vier Eröffnungsreden und den vier Schlussplädoyers werden hier je eine Rede der vier Mächte nachgedruckt und mit kommentierenden Essays begleitet. Diese Essays beleuchten zum einen historisch-kritisch die Argumentationslinien der Reden aus ihren – durchaus unterschiedlichen – Rechtsverständnissen und.zum andern verdeutlichen sie die Elemente, die im Sinne der „Nürnberger Prinzipien“ zukunftsweisend und –wirksam waren.