Das Konsensprinzip strafprozessualer Absprachen.
Zugleich ein Beitrag zur Reformdiskussion unter besonderer Berücksichtigung der italienischen Regelung einvernehmlicher Verfahrensbeendigung.
Korinna Weichbrodt
Die Absprachenpraxis rüttelt an den Fundamenten der Strafprozessordnung. Leitende Frage der Untersuchung ist, ob die „hehren Ansprüche“ des Strafverfahrens, die durch informelle Verständigungen zunehmend bedroht werden, unabdingbarer Bestandteil eines gerechten Verfahrens sein müssen.
Die Untersuchung ist in vier Teile gegliedert: eine rechtstheoretische Grundlegung, die den Konsensgedanken in die tragenden Säulen des Prozesssystems, Gerechtigkeit, Schuld und Wahrheit, einordnet; ein zweites Kapitel, das sich der deutschen Absprachenpraxis und ihrer Aufarbeitung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung widmet; einen rechtsvergleichenden Teil zur italienischen gesetzlichen Regelung einvernehmlicher Verfahrenserledigung; im letzten Kapitel entwickelt Korinna Weichbrodt ein Lösungsmodell, in dem sie unter Berücksichtigung einer kritischen Würdigung der verschiedenen kodifikatorischen Ansätze das Konsensprinzip als eigene legitimatorische Größe im Strafverfahren behaupten möchte.