Das Leibeigenthumbsbuch der Herrschaft Rheda von 1651/58
Konskription der Eigenbehörigen der Vogtei Rheda
Kreisarchiv Gütersloh ., Jochen Ossenbrink
Mauritz Graf zu Bentheim-Tecklenburg hat 1651/58 in einem Leibeigenthumbsbuch auf 103 Höfen und Kotten, die zu seiner Herrschaft Rheda gehörten, die ihm eigenbehörigen Leute in den Kirchspielen Clarholz, Herzebrock, Rheda, St. Vit und Wiedenbrück aufschreiben lassen. Die bäuerlichen und kleinbäuerlichen Besitzer sind darin mit ihren Geschwistern und ihren Kindern sowie den noch lebenden Vorbesitzern namentlich erfasst worden. Angaben zur Herkunft der aufheiratenden Ehepartner und zum Verbleib der ausbestatteten Söhne und Töchter ergeben familiäre Verbindungen zu 180 anderen Höfen und Kotten. Alles Heiraten geschah in einer grundherrschaftlichen Gemengelage und bei einem Wechsel der Grundherrschaft meistens noch durch Tausch der Eigenbehörigen, an dem hier 25 Gutsherren beteiligt waren. Das vorherrschende Anerbenrecht zwang daneben 25 Familien nicht erbender Kinder zu einem Heuerlingsdasein auf der elterlichen oder einer fremden Stätte.
Das Leibeigenthumbsbuch bietet so für die letzten Jahrzehnte des Dreißigjährigen Krieges und das erste Jahrzehnt danach einen einzigartigen Einblick in die ländlich-bäuerlichen Familienverhältnisse. Die landesherrliche Erfassung ist die erste ihrer Art für die Rhedaer Eigenbehörigen und steht damit am Anfang vieler Familiengeschichten in der Herrschaft Rheda und im Wiedenbrücker Land, die sich mit den gleichzeitig beginnenden Kirchenbüchern fortschreiben lassen.