Das Mitspracherecht des Kindes
Im Lichte des BVG Kinderrechte
Maria Schmidt
Kinder stellen einen bedeutenden Teil unserer Gesellschaft dar. Österreich verpflichtete sich durch Ratifikation der UN-Kinderrechtskonvention, Kindern diesen besonderen Stellenwert zukommen zu lassen. Mit dem Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern 2011 setzte Österreich einen Meilenstein und garantiert Kindern spezifische Grundrechte. Artikel 4 normiert das Partizipationsrecht von Kindern: „Jedes Kind hat das Recht auf angemessene Beteiligung und Berücksichtigung seiner Meinung in allen das Kind betreffenden Angelegenheiten, in einer seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechenden Weise.“ Das vorliegende Werk bietet einen umfassenden Überblick zur Entwicklung und Bedeutung von Kinderrechten in Österreich, mit besonderem Fokus auf die Interpretation des Partizipationsrechts. Sodann wird in zehn ausgewählten Lebensbereichen geprüft, inwiefern diese grundrechtlichen Garantien durch die Rechtsordnung gewährleistet werden bzw. welche Reform- und Handlungsbedarfe bestehen.