Das neue Bauvertragsrecht nach BGB kompakt
Baurecht für Architekten und Ingenieure nach neuem Recht
Alexander Muchowski, Falk Würfele
Ab 2018 gilt das neue Bauvertragsrechts im BGB für alle neu geschlossenen Verträge nach dem 1. Januar 2018. Hierfür wurden die Paragraphen 631-651 BGB, die das Werkvertragsrecht im BGB regeln, ergänzt und überarbeitet. Die Reform betrifft sowohl Bauverträge als auch das Architekten- und Ingenieur-Recht.Dieses Fachbuch erläutert den am Bau Beteiligten anschaulich die neue Reform und gibt Hilfestellungen für die Anwendung in der Praxis.