Das neue Recht des Aktienrückkaufs.
Patrick Büscher
Auch nach der Finanzkrise erfreut sich der Aktienrückkauf als Mittel zur Optimierung der Kapitalstruktur, Reduktion überschüssiger Liquidität und Beseitigung von Informationsasymmetrie großer Beliebtheit bei europäischen Emittenten. Das deutsche Recht hat den Erwerb eigener Aktien in den §§ 71 ff. AktG einer detaillierten Regelung unterzogen, die jedoch viele Fragen offen lässt. Denn die Anzahl von Sachverhalten, die bei näherer Betrachtung auch eigene Aktien betreffen, ist erheblich. Letztlich muss sich jede Bestimmung, unter deren Regime Aktien ihren Eigentümer wechseln, mit der Existenz eigener Anteile auseinandersetzen. Hinzu tritt die oft komplexe Abbildung im Kapitalmarkt-, Bilanz- und Steuerrecht. Gleichwohl bedürfte ein stringentes Recht der eigenen Aktie nur weniger grundlegender Vorschriften, da sich der Aktienrückkauf im Spannungsfeld gesellschaftsrechtlicher Kerninstitute wie Kapitalerhaltung, Binnenorganisation, Gleichbehandlung und Publizität vollständig entfalten lässt.