Das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren
§§ 80-96a ArbGG, §§ 83, 84 BPersVG mit den Regelungen der Landespersonalvertretungsgesetze Kommentar
Andreas Gronimus
Nach den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder sind für Personalvertretungssachen die Verwaltungsgerichte zuständig. Das Verfahren ist jedoch nach den Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes durchzuführen.
Dr. Andreas Gronimus erläutert anschaulich die spezifische Ausgestaltung und Handhabung des personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens – einer über Jahrzehnte entstandenen Verfahrensordnung mit durchaus erheblichen Eigenheiten. Der umfassende Kommentar bietet dem Praktiker:
– Rechtswegbeschreibungen und gerichtsverfassungsrechtliche Regelungen des Bundes- und Landespersonalvertretungsrechts
– Profunde Darstellung des Beschlussverfahrens in seinen drei Instanzen, einschließlich der ergänzenden Rechtsbehelfe (sofortige Beschwerde, Anhörungsrüge, Wiederaufnahme)
– Ausführliche Auswertung der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte auf Bundes- und Länderebene
Besonderer Wert wird auf die Herausarbeitung auch der arbeitsgerichtlichen Praxis gelegt, soweit sie auf den öffentlichen Dienst übertragbar ist – aber auch auf die Beschreibung der sachlich begründeten Abweichungen.