Das Pommersche Bergwerk
Die Bodden, Haffe und Strandseen Pommerns in der fürstlichen Herrschaftspraxis vom 15. bis zum frühen 17. Jahrhundert
Haik Th Porada
Die pommerschen Bodden, Haffe und Strandseen werden wie die Flüsse und Binnenseen seit Jahrtausenden intensiv befischt. Schon für das Mittelalter ist ein saisonaler Herings fang um Rügen nachweisbar. Das Odermündungsgebiet hatte als ganzjährig genutztes Großfischerei gebiet eine herausragende Bedeutung.
Im Ergebnis der Reformation fielen mit dem säkularisierten Besitz der Klöster und Stifte auch deren Fischereiberechtigungen an die Landesherrschaft, die damit schlagartig zum dominierenden Anrainer des Stettiner Haffs wurde. Der Umstand, dass dieser Raum nun erstmals als zusammenhängendes Fischereigebiet erschien, und die mit den Erbverträgen begründete Teilungspraxis von 1541 bzw. 1569 machten eine landesherrliche Regulierung der Fischerei notwendig. Zwischen den Ämtern Ueckermünde und Wollin wechselte jährlich die Aufsicht über das Haff. Damit war ein gemeinsamer Abrechnungstermin von Vertretern der Regierungen der Teilherrschaften Pommern-Stettin und -Wolgast verbunden, der für ein Jahrhundert bis zum Dreißigjährigen Krieg zu einer festen Einrichtung der Finanzverwaltung des gesamten Herzogtums wurde. Sowohl die Form als auch die Art dieser speziellen Administration von Fischerei auf großen, bei Landesteilungen als Gemeinbesitz ausgewiesenen Wasserflächen war unter den Reichsterritorien der Frühen Neuzeit ein Sonderfall.
Dokumente, Orts- und Personenregister