Das preußische Disziplinargesetz für die nichtrichterlichen Beamten nebst dem Disziplinargesetze für die Privatdozenten
Eugen Dultzig
Frontmatter — Vorwort — Inhaltsübersicht — Abkürzungen — Einleitung — Gesetz, betr. die Dienstvergehen der nicht richterlichen Beamten, die Versehnng derselbe» ans eine andere Stelle »der in den Ruhestand. Vom 21. Juli 1852 — Erster Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen über Dienstvergehen und deren Bestrafung — Zweiter Abschnitt. Von dem Disziplinarverfahren — Dritter Abschnitt. Vorläufige Dienstenthebung — Vierter Abschnitt. Nähere und besondere Bestimmungen in betreff der Beamten der Justizverwaltung — Fünfter Abschnitt. Besondere Bestimmungen in betreff der Eemrindebramten — Sechster Abschnitt. Besondere Bestimmungen in betreff der Beamten der Militärverwaltung — Siebenter Abschnitt. Besondere Bestimmungen in betreff der Entlassung von Beamten, welche auf Widerruf angestellt sind, der Referendarien usw — Achter Abschnitt. Verfügungen im Interesse des Dienstes, welche nicht Gegenstand eines Disziplinarverfahrens sind — Neunter Abschnitt. Allgemeine und Übergangsbestimmun — Anhang — Überficht der Paragraphen der Strafprozetzord. nung nach ihrer Anwenbarkeit — Sachregister — Deutscher Reichsgesetze und preußischer Gesetze — Schlagwort-Register