Das preußische Ehescheidungsrecht in der Judikatur des Berliner Obertribunals von 1835 bis 1879
Wiebke Mund
Diese Arbeit analysiert die von 1835 bis 1879 ergangene Rechtsprechung des preußischen Königlich Geheimen Obertribunals zum Ehescheidungsrecht des Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten von 1794. Ziel der Analyse war es, herauszuarbeiten, welche Arbeitsmethodik das Obertribunal seinen Entscheidungen zugrunde legte und welche weiteren Erwägungen über die Grundlage des Gesetzes hinaus für die Urteilsfindung maßgeblich waren. Dafür wurden die Entscheidungen u.a. auf Hinweise auf den Einfluss der preußischen Gesetzgebung zum Ehescheidungsrecht oder der so genannten «Ehescheidungswirklichkeit» untersucht. Darüber hinaus wurde ein Ausblick auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts zum preußischen Ehescheidungsrecht gegeben und anhand eines Vergleichs mit der Rechtsprechung des Obertribunals eine Tendenz für das Reichsgericht hinsichtlich der oben aufgeworfenen Fragen abgegeben. Die Untersuchung der Urteile führte zu dem Ergebnis, dass das Obertribunal seinen Entscheidungen die Ansichten des Gesetzgebers über das Ehescheidungsrecht zugrunde legte und die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften dementsprechend «verschärfte».