Das preußische Kirchenrecht im Bereiche der evangelischen Landeskirche
Zum praktischen Gebrauch für Geistliche, Richter und Verwaltungsbeamte aus der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung
H. Trusen
Frontmatter — Vorwort zur 1. Auflage — Vorwort zur 2. Auflage — Inhalts-Verzeichniß — Erklärung der Abkürzungen — I. Kirchengemeinde- und Synodalordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen. Vom 10. September 1873 — Erster Abschnitt. Organe der Gemeinde — Zweiter Abschnitt. Kreissynode — Dritter Abschnitt. Provinzialsynode — Vierter Abschnitt. Kosten — Fünfter Abschnitt. Uebergangsbestimmungen — II. Generalsynodal – Ordnung für die evangelische Landeskirche der acht diteren Provinzen der Monarchie. Dom 20. Januar 1876 — Vorwort — III. Revidirte Instruktion zur Kirchengemeinde- und Synodal-Ordnung. Dom 25. Januar 1882 — Vorwort — IV. Allgemeines Landrecht; zweiter Theil. Eilfter Titel Don den Rechten und Pflichten der Kirchen und geistlichen Gesellschaften — Erster Abschnitt. Don Kirchengesellschaften überhaupt — Erster Abschnitt. Von Lirchengesellschasten überhaupt — Zweiter Abschnitt. Von den Mitgliedern der Lirchengesellschasten — Dritter Abschnitt. Von den Obern und Vorgesetzten der Kirchengesellschasten — Vierter Abschnitt. Don dm Gütern und dem Vermögen der Kirchmgesellschasten — Fünfter Abschnitt. Von Parochien — Sechster Abschnitt. Von Dem Pfarrer und dessen Rechten — Siebenter Abschnitt. Von weltlichen Lirchenbedienten — Achter Abschnitt. Von Lirchenpatronen — Neunter Abschnitt. Von der Verwaltung der Güter und des Vermögens der Pfarrkirchen — Zehnter Abschnitt. Von Pfarrgütern und Einkünften — Stifter Abschnitt. Von Zehnten und anderen Pfarrabgaben — V. Verwaltungs- Ordnung für das kirchliche Vermögen in den östlichen Provinzen. Dom 17. Juni 1893 — Vorwort — Anhang — Chronologisches Register — Sachregister