Das Prinzip der Rechtsschutzgleichheit im Recht der Prozesskostenhilfe
Simon Möbius
Unter der Geltung eines Gewaltmonopols, dessen Dienstleistungen nicht nur durch die Rechtsgemeinschaft über Steuermittel finanziert werden, sondern auch eine individuelle Kostenbeitragspflicht auslösen, muss es ein Anliegen des Rechtsstaats sein, auch wirtschaftlich schwachen Personen Zugang zur staatlichen Gerichts- und Vollstreckungsgewalt zu gewähren. Da der moderne Rechtsstaat auf die professionelle Beratung und Prozessvertretung durch die privatrechtlich organisierte Anwaltschaft nicht verzichten kann, ist das Problem der Rechtsschutzgewährung nicht einfach durch eine Reform des Gerichtskostenwesens zu lösen. Der Staat muss im Einzelfall eine Prozesskostenhilfe erbringen. Simon Möbius befasst sich mit den rechtlichen Schwierigkeiten des geltenden einfachen Rechts der Prozesskostenhilfe und den Neuerungen, die die jüngste Reform im Sommer 2013 mit sich brachte. Er zeigt die verfassungsrechtliche Herkunft und das Wesen dieses Instituts auf und versucht, Maßstäbe für die Rechtsanwendung und Lösungen für eine Verbesserung der Prozesskostenhilfe zu entwickeln.