Das Protektorat im liechtensteinischen Stiftungs- und Treuhänderschaftsrecht
Vladimir Dr. iur. Good
Die von liechtensteinischen Berufstreuhändern ausgearbeiteten Errichtungsdokumente von Stiftungen und Treuhänderschaften enthalten häufig Bestimmungen zum sog. Protektorat bzw. Protektor.
Ein Protektorat wird eingerichtet, weil zum Zeitpunkt der Errichtung einer Stiftung/Treuhänderschaft zwischen dem ausländischen Klienten und dem inländischen Berufstreuhänder oftmals (noch) kein Vertrauensverhältnis besteht.
Der ausländische Klient möchte Sicherheit darüber haben, dass die durch ihn auf die Stiftung/den Treuhänder der Treuhänderschaft übertragenen und aus seinem persönlichen Vermögen ausgeschiedenen Vermögenswerte für die von ihm angedachten Zwecke verwendet werden. Er will sich deshalb Einflussmöglichkeiten auf die Verwaltung und die Verwendung dieser Vermögenswerte vorbehalten.
Dem Protektorat werden bestimmte Rechte eingeräumt, die dem ausländischen Klienten die Sicherheit geben, dass der Berufstreuhänder als Stiftungsrat/Treuhänder nicht willkürlich handelt, sondern die eingebrachten Vermögenswerte im Einklang mit dem Zweck der Stiftung/Treuhänderschaft und seinem ursprünglichen Willen verwaltet und verwendet werden.
Im ersten Teil wird das Protektorat im Stiftungsrecht betrachtet und auf Rechte und Pflichten des Protektors eingegangen. Im zweiten Teil bezieht sich der Autor auf das Protektorat im Treuhänderschaftsrecht, im dritten Teil schildert er Einsatzmöglichkeiten des Protektorates. Der vierte Teil beinhaltet einen Exkurs zum Protektorat im angloamerikanischen Recht. Zuguterletzt liefert ein fünfter Teil noch eine Zusammenfassung sowie Schlussfolgerungen zum vorliegenden Thema.