Das Recht der Personengesellschaften in Deutschland und Frankreich.
Ein Vergleich unter besonderer Berücksichtigung der Rechtspersönlichkeit der französischen Personengesellschaften.
Hartmut Nitschke
Ziel der Arbeit ist es, die wesentlichen Unterschiede zwischen dem deutschen und dem französischen Personengesellschaftsrecht herauszuarbeiten. Eine eingehende Beschäftigung mit diesem Teilbereich des Gesellschaftsrechts lohnt nicht zuletzt deshalb, weil mit dem Fortschreiten der europäischen Integration auch das Bedürfnis wächst, die Barrieren für die grenzüberschreitende Gründung und Betätigung von Personengesellschaften zu identifizieren und zu beseitigen.
Der Verfasser vergleicht zunächst die Gesellschaftsbegriffe des französischen und des deutschen Rechts. Sodann widmet er sich den unterschiedlichen Konzepten der Vermögenszuordnung. Er erläutert, weshalb beide Rechtsordnungen bei der Anerkennung der Personengesellschaften als Rechtssubjekte unterschiedliche Wege gegangen sind und stellt die weiteren diesbezüglichen Entwicklungen dar. Im Anschluss untersucht er, ob die sonstigen Unterschiede im Recht der deutschen und französischen Personengesellschaften auf der unterschiedlichen Entscheidung hinsichtlich der Rechtspersönlichkeit beruhen oder anderen Ursachen zuzuschreiben sind. Dabei berücksichtigt er zahlreiche aktuelle Rechtsfragen beider Rechtsordnungen und legt einen Schwerpunkt auf die Untersuchung der Rolle der handelsrechtlichen Gesellschaften.
Angesichts der Vielzahl und der Verschiedenartigkeit der im französischen und deutschen Recht verfügbaren Gesellschaftsformen regt der Verfasser abschließend an, die bisher übliche Zuordnung einander entsprechender Gesellschaftstypen zu überdenken.