Das Recht der Staatskirchenverträge.
Colloquium aus Anlaß des 75. Geburtstags von Alexander Hollerbach.
Stefan Mückl
Alexander Hollerbach ist in Deutschland der Fachmann für Konkordate und Kirchenverträge. Seit seiner Habilitationsschrift (1965) hat er diese Rechtsmaterie wissenschaftlich geprägt und zudem durch wiederholte Beratungstätigkeit praktisch begleitet. Aus Anlaß seines 75. Geburtstags fand zu seinen Ehren im Sommer 2006 in der Nähe von Freiburg ein Colloquium statt. Die seinerzeit gehaltenen Vorträge werden nun der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Gemeinsam ist allen Vorträgen, daß sie das Recht der Staatskirchenverträge vor dem Hintergrund der Entwicklungen seit dem Fall des Eisernen Vorhangs umfassend zu erfassen und zu analysieren bemüht sind. Denn die Zeit der Konkordate ist nicht etwa „passé“, vielmehr hat sich das Institut des Staatskirchenvertrags als hinreichend flexibel für die sachangemessene Erfassung neuer Fragestellungen erwiesen.
Die Beiträge behandeln die wissenschaftliche Leistung von Alexander Hollerbach für das Rechtsgebiet, die Bedeutung des Instituts des Staatskirchenvertrags aus der Sicht der kirchlichen Vertragspartner, die Entwicklungen seit 1989 in den neuen Bundesländern und in Ost-Mitteleuropa sowie – als denkbare Option in der Zukunft – die Möglichkeit eines Vertragsschlusses mit muslimischen Organisationen.