Das Rechtsgut des § 176 StGB.
Zugleich ein Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Rechtsgutsbegriffs als Hilfsmittel der Auslegung.
Michael Brockmann
Die Arbeit verfolgt das Ziel, durch rechtsgutsbezogene Auslegung des § 176 StGB (sexueller Missbrauch von Kindern) zum besseren dogmatischen Verständnis dieser Vorschrift beizutragen. Da die Bedeutung des Rechtsguts für die Auslegung von Strafvorschriften zwar häufig betont, aber nur selten näher untersucht wird, befasst sich Michael Brockmann zunächst mit der Leistungsfähigkeit des Rechtsgutsbegriffs als Hilfsmittel der Auslegung. Hieran anschließend erfolgt die Auseinandersetzung mit dem Rechtsgut des § 176 StGB. Im Rahmen einer kritischen Betrachtung der hierzu in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassungen gelangt der Autor zu dem Ergebnis, dass die vorherrschenden Ansichten, denen zufolge das Rechtsgut in der ungestörten Entwicklung oder der sexuellen Selbstbestimmung des Kindes zu erblicken sei, rechtsdogmatisch nicht überzeugend sind. Vielmehr sei richtigerweise die sexuelle Integrität des Kindes als Rechtsgut des § 176 StGB anzusehen. Die Vorzüge dieser Auffassung werden abschließend anhand von Einzelproblemen der Normauslegung dieser Strafvorschrift veranschaulicht.