Das Sondervermögen des Investmentgesetzes – Ein Trust?
Ein Vergleich der Grundlagen des deutschen und US-amerikanischen Investmentrechts
Andreas Dehio
Der Common Law Trust wird häufig als die größte Errungenschaft des englischen Rechts und als besonderes Produkt der Equity-Rechtsprechung bezeichnet. Angeblich ist dieses Rechtsinstitut in anderen Rechtsordnungen wie etwa dem deutschen Recht unbekannt. Die vorliegende Studie untersucht, inwieweit diese Aussage vor dem Hintergrund bestehen kann, dass im deutschen Investmentrecht durch das Rechtskonstrukt des Investmentsondervermögens ein Instrument bekannt ist, bei dem wie bei einem Trust eine Vermögensmasse treuhänderisch und haftungssepariert verwaltet wird.