Das Stapelrecht.
Eine rechtshistorische Untersuchung.
Max Hafemann
Unter dem Stapelrecht versteht man das Recht einer Stadt »Waren, die nach anderen Orten bestimmt sind, anzuhalten und ihre Feilbietung zu erzwingen« (S. 1). Die Kaufleute mussten also die Waren abladen, stapeln und einige Zeit zum Verkauf anbieten. Das Stapelrecht war im Mittelalter weit verbreitet und hatte bis ins 19. Jahrhundert Bestand. Max Hafemann untersucht das Stapelrecht aus einer rechtshistorischen Perspektive heraus. Neben der Terminologie, der Entstehung und der Verleihung des Stapelrechts sind auch die Blütezeit des Stapelrechts sowie das Stapelrecht im 16.–19. Jahrhundert Gegenstand der Untersuchung.