Das Subsidiaritätsprinzip im Prozess europäischer Konstitutionalisierung.
Philipp Molsberger
Philipp Molsberger befasst sich mit der Entwicklung des Subsidiaritätsprinzips im Europarecht. Drehpunkt der Betrachtungen ist der im Oktober 2004 unterzeichnete Vertrag über eine Verfassung für Europa. Zunächst wird untersucht, ob das Prinzip bereits vor seiner Verankerung in Art. 5 Abs. 2 EGV inhaltliche Niederlegungen in europäischen Rechtsquellen gefunden hatte. Dies wird im Wesentlichen verneint. Nach einer näheren Betrachtung des in Art. 5 Abs. 2 EGV verorteten Subsidiaritätsprinzips erfolgt sodann eine Darstellung des Entstehungsprozesses des Verfassungsvertrags, von den ersten Denkanstößen über die Beratungen im Konvent zur Zukunft Europas bis hin zu den Debatten in der Regierungskonferenz. Auch wird der Blick auf in jener Zeit entstandene alternative Verfassungsentwürfe gelenkt. Der Autor befasst sich dann mit den subsidiaritätsrelevanten Bestimmungen des Verfassungsvertrags, zuvörderst mit dessen Art. I-11 Abs. 3 sowie dem Subsidiaritätsprotokoll. Es zeigt sich, dass der Verfassungsvertrag weniger eine Neudefinition der Subsidiarität wagen will, sondern im Schwerpunkt auf ein prozedurales Schutzkonzept setzt. Intensiv werden daher die gewählten Mechanismen zur Gewährleistung des Subsidiaritätsprinzips beleuchtet. Deutlich wird, dass eine effektive Gewährleistung des Prinzips nur möglich ist, wenn dieses strikt als Rechtsprinzip verstanden wird und Wissenschaft wie Praxis einen allzu tiefen Rückgriff auf seine mannigfaltigen Wurzeln vermeiden.
Ausgezeichnet mit dem Preis der Reinhold- und -Maria-Teufel-Stiftung für hervorragende wissenschaftliche Leistungen 2008.