Das Transparenzregister
Mittel und Grenzen der registerbasierten Geldwäschebekämpfung
Markus Jurawitz
Zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und damit in Verbindung stehenden Straftaten wurde im Jahr 2017 das Transparenzregister geschaffen. Im Transparenzregister werden die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts, eingetragenen Personengesellschaften und bestimmten Rechtsgestaltungen (bspw. Trusts) geführt. Einsicht nehmen können bestimmte Behörden, die geldwäscherechtlich Verpflichteten und inzwischen auch die Öffentlichkeit.°°°°Markus Jurawitz untersucht Inhalt und Reichweite der relevanten Begrifflichkeiten und Regelungen im Zusammenhang mit dieser neuen Art des Registers. Dabei entwickelt er unter Berücksichtigung der benachbarten Rechtsgebiete eine praxistaugliche Dogmatik und würdigt die Regelungen zugleich mit Blick auf verfassungs- und speziell datenschutzrechtliche Schranken kritisch. Jurawitz kommt zu dem Ergebnis, dass die Schaffung des Transparenzregisters im Ansatz sinnvoll ist. Bei bestimmten Aspekten besteht jedoch Änderungsbedarf, zu dem hier entsprechende Vorschläge unterbreitet werden.