Das Verfahren zur Altersfeststellung bei unbegleiteten jungen Ausländern (§ 42f SGB VIII).
Maximilian Weinand
Das Verfahren zur Altersfeststellung bei unbegleiteten jungen Ausländern gemäß § 42f SGB VIII wurde im Jahr 2015 im Zusammenhang mit der sog. Flüchtlingskrise kodifiziert. Die Arbeit stellt zunächst die einfachgesetzliche Rechtslage dar und untersucht in diesem Zusammenhang verschiedene rechtliche Fragestellungen. Im Anschluss erfolgt eine umfassende Prüfung der Verfassungskonformität von § 42f SGB VIII, wobei der Schwerpunkt auf der Vereinbarkeit von radiologischen Untersuchungen zum Zwecke der Altersschätzung mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit liegt. Dabei wird auch auf die Bedeutung fiskalischer Erwägungen zur Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen eingegangen. Zusätzlich wird untersucht, ob die Vorschrift auch mit den einschlägigen europa- und völkerrechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Abschließend wird ein Vorschlag de lege ferenda unterbreitet, der Handlungsbedarf für den Gesetzgeber aufzeigt.