Das Versicherungsvertragsrecht – ein Spiegel der vorgesetzlichen Praxis?
Das Binnenversicherungsrecht und seine Quellen vom Preußischen Allgemeinen Landrecht (1794) bis zum Versicherungsvertragsrecht (1908).
Matthias Bogner
Das deutsche Versicherungsvertragsrecht ist ein Produkt der vorgesetzlichen Praxis – so lautet jedenfalls ein gängiges Narrativ, das in der rechtsgeschichtlichen Forschung häufig kopiert wird. Die vorliegende Forschungsarbeit analysiert diese Behauptung kritisch. Der Fokus liegt dabei auf dem historischen Feuer- und Lebensversicherungsrecht. In einem ersten Teil wird mithilfe historischer Gesetzgebungsmaterialen herausgearbeitet, wie das Preußische Allgemeine Landrecht (1794) sich an einer Kodifikation des nicht-maritimen Versicherungsrechts versuchte, obwohl die entsprechende Versicherungspraxis noch in ihren Anfängen steckte, und dabei teilweise originär rechtsschöpfend wirkte. Der zweite Teil untersucht, wie stark die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des 19. Jahrhunderts das Versicherungsvertragsgesetz von 1908 prägten. Stets wird auch ein möglicher Einfluss anderer Rechtsquellen, z. B. staatlicher Brandkassen oder ausländischer Kodifikationen, in die Analyse einbezogen.