Das Widerrufsrecht für grundpfandrechtlich gesicherte Kredite
Nach den §§ 499, 491 BGB
Andrej Latinović
Die Arbeit beschäftigt sich mit der bislang noch unzulänglich gelösten Frage, ob dem Grundschuldbesteller hinsichtlich der Gewährung eines Widerrufsrechts derselbe Schutz zukommen soll wie dem Verbraucher bei einem Schuldbeitritt zum Darlehensvertrag. Die zentrale These der Arbeit let, dass im Rahmen eines Verbraucherkredits der ausschließlich dinglich Haftende (=Grundschuldbesteller) und der (z. B. aufgrund Schuldbeitritts persönlich Haftende) im Hinblick auf die Widerrufsmöglichkeiten gleichermaßen schutzwürdig sind. Deshalb steht auch dem Grundschuldbesteller unter gewissen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht nach den §§ 499, 491, 355 BGB zu. Die Arbeit bejaht ein Widerrufsrecht auch für die Immobiliardarlehensverträgen zugrundeliegenden dinglichen Sicherungen.