Daten als Gegenstand absoluter Zuordnung.
Ein besitzrechtlicher Ansatz.
Johannes Kevekordes
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob und inwieweit besitzartige Regelungen für Daten bestehen oder durch den Gesetzgeber geschaffen werden sollten. Nach einer Erläuterung grundlegender Begriffe und der Ausgangssituation für Daten werden absolute Rechte an Daten geprüft und es wird anhand ökonomischer Analysemethoden insbesondere ein Eigentum an Daten abgelehnt. Anschließend wird die Idee eines Besitzes an Daten erörtert. Dazu wird zunächst das sachenrechtliche Besitzregime analysiert und dabei besonderes Augenmerk auf den Besitzschutz gelegt. Auf Basis der aus dem Sachbesitz gesammelten Erkenntnisse wird ein Datenbesitz erarbeitet, der es jedoch nicht vermag, die entscheidende non-rivale Nutzung des Datenkopierens zuzuweisen. Daher werden anschließend besitzrechtliche Strukturen im Immaterialgüterrecht untersucht und deren Zwecke mit der Situation für Daten abgeglichen. Als Konsequenz daraus wird ein geheimnisschutzähnlicher Datenzugangsschutz entwickelt, der neben den Datenbesitz tritt.