Datenerhebungen im Ermittlungsverfahren und rechtsstaatliche Beschränkungen.
Rechtsvergleich zwischen Deutschland und Südkorea.
Joongwook Park
Aus Sicht des Rechtsstaatsprinzips und des Persönlichkeitsschutzes durch Datenschutz sollten Ermächtigungsnormen zur Erhebung personenbezogener Daten zum Zwecke der Strafverfolgung auch unter heutigen informationstechnischen Gegebenheiten nach den Grundsätzen der Normenklarheit und Verhältnismäßigkeit sorgfältig ausgestaltet werden. In den letzten mehr als 20 Jahren reagieren Deutschland und Südkorea durch ständige Gesetzesnovellierungen angemessen auf Fortschritte der IT. Aber die Entwicklung bewegt sich zu stark in Richtung effektiver Strafverfolgung. Zur Verwirklichung der funktionstüchtigen Strafrechtspflege sind neue Ermittlungsmaßnahmen parallel zur Veränderung der Realität positiv aufzunehmen, dabei zugleich aber auch entsprechende Verfahrenskontrollen zur Verhinderung übermäßiger Persönlichkeitsverletzung oder des Eingriffs in den Kernbereich sicherzustellen.