Datenschutz im familien- und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren
Carola Ensslen
Seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist der Datenschutz im Bereich der Mitwirkung des Jugendamtes im familien- und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren verstärkt in den Blickpunkt geraten. Dabei drängt sich allerdings der Eindruck auf, daß die Durchsetzung der eigenständigen Position der Jugendhilfe im Vordergrund steht. Schwerpunkt dieser Untersuchung ist es deshalb, die zum Teil recht emotional geführte Auseinandersetzung wieder auf ihren Ursprung zurückzuführen, nämlich den Schutz der informationellen Selbstbestimmung insbesondere der Eltern, über deren Sorgerecht eine Entscheidung getroffen werden muß. Dabei gerät man unweigerlich in Konflikt mit dem Kindeswohl. Diesem Spannungsverhältnis trägt aus Sicht der Verfasserin die derzeitige Rechtslage nicht genügend Rechnung, da es keine hinreichend normenklaren Ermächtigungen gibt, um die im Kindeswohlinteresse notwendigen Ermittlungen anstellen zu können. Darüber hinaus ist es Ziel der Arbeit, das Bewußtsein für die Probleme des Datenaustauschs zwischen Jugendamt und Gericht zu schärfen, indem die datenschutzrechtlichen Vorgaben für beide Seiten erörtert werden. Damit spricht die Studie auch die in diesem Bereich tätigen Praktiker an.