Denkmalschutzrecht in Hamburg
Peter Oberthür
Das Denkmalschutzrecht in Hamburg hat ca. 2800 Einzeldenkmäler, 2200 Ensembles und 3000 Bodendenkmäler einer Genehmigungspflicht unterstellt. Eigentümer und Verfügungsberechtigte in Hamburg bedürfen für bauliche Änderungen an diesen Objekten einer Genehmigung.
Dies führt in der Praxis zu Rechtsstreitigkeiten und Unsicherheiten. Der Kommentar zum Denkmalschutzrecht hilft über diese Schwierigkeiten hinweg und ist eine rechtssichere Handreichung im Genehmigungsverfahren.