Der angemessene Preis im deutschen und französischen Übernahmerecht.
Naima Barouk
Im Zentrum der Arbeit steht der Preis als Kernelement im Übernahmeangebot. Der den Aktionären angebotene Preis für die Veräußerung der Wertpapiere spielt eine entscheidende Rolle bei Übernahmeangeboten, da er zum Erfolg als auch zum Misserfolg des Angebotes führen kann. Der deutsche Gesetzgeber hat durch die Vorgabe von Mindestpreisregeln im WpÜG eine einheitliche Regelung zum angemessenen Preis bei freiwilligen Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten geschaffen. Im Unterschied dazu kennt das französische Übernahmerecht keine präzise Regelung für die Festsetzung des Preises bei freiwilligen Übernahmeangeboten. In der Praxis hat sich als Bewertungsverfahren die „méthode multi-critères“ herausgebildet. Die Überwachung obliegt der Aufsichtsbehörde (AMF) im Rahmen der Genehmigung des Übernahmevorhabens.
Die Autorin diskutiert die Vorschriften und Methoden zur Festlegung des Preises bei den verschiedenen Angebotsarten (freiwilliges Angebot, Pflichtangebot, Squeeze-out, Sell-out; Offre publique d’achat et d’échange, Offre obligatoire, Garantie de cours, Offre de fermeture, Offre publique de retrait, Retrait obligatoire) einschließlich der Systeme der Überwachung und Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden in Deutschland und Frankreich. Dabei wird der aktuelle Stand der Rechtsetzung nach Umsetzung der europäischen Übernahmerichtlinie in die nationalen Übernahmeregeln berücksichtigt. Besonders wird die Frage diskutiert, warum der Gesetzgeber bei Übernahmen Einfluss auf den Preis nimmt und welche Kriterien und Methoden für die Preisbestimmung herangezogen werden. In einem besonderen Kapitel werden die in Deutschland und Frankreich geltenden Regelungen zum Angebotspreis – differenziert nach Angebotsarten – rechtsvergleichend betrachtet sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausgearbeitet.