Der Anspruch auf Elternteilzeit – de lege lata und de lege ferenda
Henriette Norda
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll nach dem Wunsch des Gesetzgebers durch die Möglichkeit der Elternteilzeit verbessert werden. Die Elternteilzeit ist in § 15 IV – VII BEEG geregelt. Diese Arbeit ist in drei Abschnitte untergliedert: Um Anregungen für eine Ausweitung des Anspruchs auf Elternteilzeit geben zu können, wird zunächst geklärt, wie die gegenwärtige Regelung ausgestaltet ist. In diesem Teil werden die Regelungen zum Anspruch auf Elternteilzeit, der in § 15 VI, VII BEEG geregelt ist, untersucht. Er werden Kriterien zur Präzisierung der Generalklauseln herausgearbeitet, offene Rechtsfragen systematisiert und auf Basis der bisherigen Rechtslage beantwortet. Im zweiten Abschnitt wird die Rechtslage in England, Schottland und Wales geschildert. Ein solcher Vergleich ist lohnenswert, da insbesondere England ebenfalls beim Übergang in eine Wissensgesellschaft mit einem Rückgang der Geburtenrate zu kämpfen hatte und erfolgreich eine Trendwende geschafft hat.Aus dem Vergleich werden dann in einem dritten Abschnitt Anregungen für eine Änderung der deutschen Regelung der Elternteilzeit gewonnen, welche den Anforderungen einer modernen Gesellschaft besser gerecht werden. Viertens münden diese Anregungen in einen Vorschlag für den Gesetzgeber.