Der Anspruch des Beamten auf Schutz seiner Ehre durch den Dienstherrn
Jens Tiedemann
Um den Schutz der persönlichen Ehre des Beamten ist es vielfach nicht gut bestellt. Der Beamte sieht sich häufig bei seinen amtlichen Verrichtungen nicht nur unflätiger Kritik der Bürger ausgesetzt, sondern nicht selten auch durch den Dienstherrn ehrenrührig behandelt. Die Lage des Beamten wird dabei besonders prekär, wenn ihm die dienstliche Verschwiegenheitspflicht die «Flucht in die Öffentlichkeit» zur Verteidigung seiner Ehre versagt. Die Arbeit nimmt sich daher des Anspruches des Beamten auf Schutz seiner Ehre aufgrund der Fürsorgepflicht des Dienstherrn an. Sie behandelt den Primäranspruch sowie die Folge- und Sekundäransprüche. Es werden die rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Ehrenschutzanspruches dargestellt und bewertet. Schließlich wird ein Vergleich zu Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst gezogen, so daß die Arbeit einen Gesamtüberblick über den Ehrenschutz im öffentlichen Dienstrecht gibt.